22-07-2011, 14:17
Privat kann das jeder halten wie er möchte der Staat muß befinden ob diese Gruppierung im einzelnen die Kriterien erfüllt die der Staat verlangt in Österreich ist das definitiv nicht der Fall
eine andere Frage ist wie der Staat mit der religiösen Überzeugung des einzelnen umgeht diese Frage betrifft die Sache mit dem Bild das hat freilich nichts mit der staatsrechtlichen Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu tun
eine andere Frage ist wie der Staat mit der religiösen Überzeugung des einzelnen umgeht diese Frage betrifft die Sache mit dem Bild das hat freilich nichts mit der staatsrechtlichen Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu tun