14-08-2011, 11:57
Hallo Freunde,
ich habe etwas herausgefunden:
Der § 288 muss unbedingt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch entfernt werden, denn das Zinssystem und der § 288 BGB sind mathematisch unlogisch. Das zeige ich an folgendem Beispiel:
Handel = Handel
und nicht:
Handel = Handel + Zinsnehmen
(x = x und nicht x = x + y)
Freilich kann man in einem Kaufvertrag schon vorher im Kleingedruckten mit 5 % oder 8 % Verzugszinsen bei Nichtzahlung androhen (Ware = Geld + Zins). Aber man haut Menschen nicht übers Ohr. Das mache ich auch nicht. Man darf kein Arschloch sein. Immer schön ehrlich bleiben, weil es nämlich auch Leute geben kann, die das Kleingedruckte in den AGBs nicht lesen.
Ein anderes Beispiel:
Wenn jemand verschuldet ist und kann seine Schulden nicht zurückzahlen, dann sollte man auf seine Schulden nicht noch Zinsschulden draufschlagen, weil der Verschuldete eh schon in einem Teufelskreis ist, indem er das Geld nicht zurückzahlen kann. Das macht man nicht. Das mache ich auch nicht.
Genauso mit Investitionen: Theoretisch könnte ich sagen: Geld ist nichts wert, denn würde Geld wirklich was wert sein, wäre ich schon längst mehrfacher Multidezilliadär. Ich hätte ja mein bisschen Geld irgendwo hineininvestieren können und so zum Multidezilliadär werden können.
Ich aber sage euch: Glücksspiele sind verboten, Alkokol ist verboten, Prostitution und Pornografie sind verboten und Zinsnehmen ist sowie verboten, weil das Betrug ist. Darum muss der § 288 aus dem BGB entfernt werden.
ich habe etwas herausgefunden:
Der § 288 muss unbedingt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch entfernt werden, denn das Zinssystem und der § 288 BGB sind mathematisch unlogisch. Das zeige ich an folgendem Beispiel:
Handel = Handel
und nicht:
Handel = Handel + Zinsnehmen
(x = x und nicht x = x + y)
Freilich kann man in einem Kaufvertrag schon vorher im Kleingedruckten mit 5 % oder 8 % Verzugszinsen bei Nichtzahlung androhen (Ware = Geld + Zins). Aber man haut Menschen nicht übers Ohr. Das mache ich auch nicht. Man darf kein Arschloch sein. Immer schön ehrlich bleiben, weil es nämlich auch Leute geben kann, die das Kleingedruckte in den AGBs nicht lesen.
Ein anderes Beispiel:
Wenn jemand verschuldet ist und kann seine Schulden nicht zurückzahlen, dann sollte man auf seine Schulden nicht noch Zinsschulden draufschlagen, weil der Verschuldete eh schon in einem Teufelskreis ist, indem er das Geld nicht zurückzahlen kann. Das macht man nicht. Das mache ich auch nicht.
Genauso mit Investitionen: Theoretisch könnte ich sagen: Geld ist nichts wert, denn würde Geld wirklich was wert sein, wäre ich schon längst mehrfacher Multidezilliadär. Ich hätte ja mein bisschen Geld irgendwo hineininvestieren können und so zum Multidezilliadär werden können.
Ich aber sage euch: Glücksspiele sind verboten, Alkokol ist verboten, Prostitution und Pornografie sind verboten und Zinsnehmen ist sowie verboten, weil das Betrug ist. Darum muss der § 288 aus dem BGB entfernt werden.
