Ich finde es wichtig, zwischen willkürlicher Tötung aus niedrigen Beweggründen (vulgo Mord) und Tötung in Ausübung geltenden Rechtes zu unterscheiden,...als Beispiel: Im Krieg war für mich klar, daß das Töten des Gegners nicht Primärziel ist,..Ziel war die Überwindung des gegnerischen Widerstandes,...wenn der Gegner floh, so war diese Ziel ebenfalls erreicht,..anders war es bei der Jagd auf Milizen und nicht-reguläre Einheiten,..wurden diese Personen gestellt, und wir konnten feststellen dass sie Nichtkombattanten mutwillig getötet hatten (Scharfschützen die auch auf Frauen und kinder schossen, Tschetniks die halbe Dörfer auslöschten) so wurden sie vor ein Standgericht gestellt und nach Schulderkenntnis füsiliert,...
Hier kann man geteilter Meinung sein, doch auch im nachhinein betrachtet war dies die einzig rationale Lösung,...Gefängnisse waren nicht verfügbar und damals war für Mord noch die Todesstrafe vorgesehen,..
Hier kann man geteilter Meinung sein, doch auch im nachhinein betrachtet war dies die einzig rationale Lösung,...Gefängnisse waren nicht verfügbar und damals war für Mord noch die Todesstrafe vorgesehen,..
Aut viam inveniam aut faciam