25-08-2011, 17:52
(25-08-2011, 12:29)d.n. schrieb: Ich finde es wichtig, zwischen willkürlicher Tötung aus niedrigen Beweggründen (vulgo Mord) und Tötung in Ausübung geltenden Rechtes zu unterscheiden,...Korrekt, so wollte ich meine voran gehenden Beiträge auch verstanden wissen.
Zum Standgericht: Auch richtig. Schwierig wird oft der Nachweis der Schuld und die Dokumentation der be- und entlastenden Momente. Aber auch hier gilt: So gerecht(fertigt) und verantwortungsvoll wie möglich, aber auch so konsequent wie zum Schutz der Bevölkerung notwendig!
Der irrationale Hass von Heckenschützen auf die gegnerische Bevölkerung erlischt ja leider nicht mit dessen Gefangennahme. Gleichwohl sitzt der wahre Mörder "weit hinter den Linien" und spinnt die Fäden der Angriffe.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard