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katholische eheaufhebung
#2
Das dürfte einfacher dargestellt worden sein, als es tatsächlich ist.

Selbst wenn die Ehe nicht vollzogen wurde, bedarf deren Auflösung eines Gnadenaktes des Papstes.

Im Canon 1142 CIC heißt es:

Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden.

Bei sexueller Untreue gibt es meines Wissens nur die Trennung bei bleibendem Eheband.

Bei Verweigerung der Fortpflanzung, wird man wohl fehlenden Ehekonsens und damit verbundene Ungültigkeit der Eheschließung konstruieren müssen (Canon 1096 § 1. CIC = Wille zur Fortpflanzung, eventuell in Verbindung mit Canon 1098 CIC = arglistige Täuschung des Ehepartners).

Arglistige Täuschung kann auch angenommen werden, wenn ein Ehepartner vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu Protokoll gibt, den anderen Ehepartner schon während der Verlobungszeit betrogen zu haben. Also einer von beiden müsste in diesen sauren Apfel beißen.
MfG B.
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katholische eheaufhebung - von petronius - 12-09-2011, 19:24
RE: katholische eheaufhebung - von Bion - 12-09-2011, 23:20
RE: katholische eheaufhebung - von petronius - 13-09-2011, 07:09
RE: katholische eheaufhebung - von Pravoslav_Bonn - 01-10-2011, 12:43
RE: katholische eheaufhebung - von Bion - 01-10-2011, 18:26

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