01-10-2011, 18:26
(01-10-2011, 12:43)Pravoslav_Bonn schrieb: @ Bion
Das mit dem päpstlichen Gnadenakt hast du falsch verstanden. Er ist nur nötig "wenn einer der beiden Partner widerstrebt".
Wenn das so sein sollte, wurde es im LThK missverständlich formuliert.
Im LThK, Bd. 3, 501f., steht:
Der CIC kennt zwei Formen der Ehescheidung…:
1. die Scheidung geschlechtlich nicht vollzogener Ehen, die auf Antrag aus einem gerechten Grund, auch gegen den Willen eines der beiden Partner, durch einen Gnadenerweis des Papstes erfolgt;
2.….
MfG B.

