22-01-2005, 00:56
Ekkard schrieb:Gerhard schrieb:Ich denke, daß gerade das Beispiel mit dem Bettler ein schwieriges ist.
Mag sein, wenn dieser Mensch wirklich nur Bettler ist und es ihm schlecht geht dann möchte ich ihm gerne etwas geben, aber da gibt es auch eine Menge fragwürdiges.
Hallo Gerhard,
ich denke, der Bettler ist gerade ein gutes Beispiel. Ich möchte auf unseren Sozialstaat hinweisen. Dieser gewährt allen seinen Bürgern "Sozialhilfe", auch wenn es nicht viel ist. Aber verhungern muss niemand.
Im Moment sieht es allerdings mehr danach aus, dass unsere Strukturen immer mehr Menschen ins soziale Abseits drängen. Hilfe im christlichen Sinne ist außer in Momenten akuter Not nicht das Almosen, sondern eine Sozialstruktur zu schaffen, die diese Art chronischer Not vermeidet.
Wenn ich Jesu Verhalten, sich mit den Außenseitern an einen Tisch zu setzen, richtig verstehe, so bricht er damit eine verhängnisvolle Tradition des Ausgrenzens. Damit liefert er ein Beispiel, wie Strukturen verändert werden können und sollen.
Hallo Ekkard!
Hartz IV oder Arbeitslosengeld zwei ist nichts anderes als viel mehr Menschen als bisher auf Sozialhilfeniveau zu drücken, denn die Höhe des Arbeitslosengeldes II entspricht der Höhe der Sozialhilfe bis auf der Erlaubnis, ein Auto bis 5.000,00 uro Wert besitzen zu dürfen, wie soll sich das jemand von dem Geld leisten können und einige höhere Freibeträge bei Sparguthaben, erlaubte Beträge für die Alterssicherung und einige wenige Übergangsregelungen.
Mancher Bettler erbettelt sich zusätzlich zur Sozialhilfe mehr Geld, als andere Menschen mit Arbeit verdienen können. Andere werden mit schweren Autos bis zu ihrer Arbeitsstelle Bettelplatz gebracht und vielleicht sogar noch mal über Tag abkassiert. Wer weiß vielleicht fördere ich mit meiner Mark, die ich dem Bettler gebe ganz ungesunde Entwicklungen, siehe diese beiden Beispiele; es gibt sicherlich noch viel mehr.
Auf der anderen Seite nimmt die arme Oma, weil sie sich schämt nicht ihre Ansprüche wahr und hat deshalb viel weniger.
Wem ein solcher Fall bekannt ist kann sich auch von sich aus an das Sozialamt seiner Gemeinde wenden und die werden von sich aus tätig um die Hilfebedürftigkeit zu überprüfen. Somit kann zumindest ein minimaler Standart garantiert sein.
LG Gerhard