22-01-2005, 17:30
Hallo
Bei den Bestimmungen des BSHG oder zu Hartz IV scheint dies noch einigermassen klar definiert - (auch wenn der Staat durch seine Praxis zuweilen dazu herausfordert, 'betrogen' werden will sozusagen:) ich darf nun mal keine Leistungen erschleichen (etwa durch Verschweigen von Sparguthaben), die mir nicht zustehen.
Scheint: denn wie sieht's mit solchen Vorteilsnahmen aus, die einerseits bestimmungs- und gesetzeskonform in Anspruch genommen werden, 'so' aber nicht 'gemeint' waren. - Da wurde dann zur Begründung der Gesundheits'reform' (<- so genannte!) u.a. der 'Missbrauch' ausufernder Inanspruchnahme von (von der Krankenkasse gezahlen) Taxifahrten zur Krankenbehandlung genannt. Allerdings bestand der 'Miss'brauch darin, dass mehr Leute als gedacht die ihnen zustehende Möglichkeit nutzten - und zeugten so von der Unfähigkeit der Politik, Regelungen so zu formulieren, dass sie bei den gedachten 'Fällen' greifen - und nur dort.
Erstmal. - Klar, grundsätzlich ist jedem zuzumuten den Ort seiner medizinischen Behandlung aufzusuchen - schliesslich gibt's ja auch keine staatlichen Zuschüsse für einen Restaurant- oder Kaufhausbesuch (auch nicht für die ältere gehbehinderte Dame, für die der knappe Kilometer zum wöchentlichen Einkauf schon zu viel ist und die diesen Weg deshalb mit dem Taxi zurücklegen muss - 'Preis' des selbständigen (und angesichts eines Heimplatzes auch kostengünstigeren) Wohnens sozusagen. Anders bei notwendiger medizinischer Behandlung: "Anspruch" auf diese ist gesellschaftlicher Konsenz - somit diese Möglichkeit für alle zu schaffen. Womit die Frage auftaucht: was ist mit denen, die den Weg dorthin aus eigener Kraft und Möglichkeit nicht gehen können? - Darf ich etwa Familie und Nachbarschaft (mal abgesehen davon: beides kann fehlen) etwa mit Fahrpflichten belasten - und welch 'gerechter' Ausgleich für diese wäre dann ggf. zu schaffen? - Um's abzukürzen: 'ne Menge - an sich und im Prinzip - sinnvolle Kriterien wie 'Vermögenslage' beispielsweise lassen sich da finden. Doch egal welche: immer gibt es Grenz. und Sonderfälle - und damit das Dilemma:
(1) Ich bleibe bei groben allgemeinen Bedinungen und lasse in diesen Ungerechtigkeit zu oder
(2) ich versuche all diese Grenz- und Sonderfälle bis ins kleinste Detail zu erfassen und zu regeln und erhalte damit ein nicht mehr handhabbares Regelwerk (und eben dadurch Ungerechtigkeiten).
In beiden 'Fällen' muss ich von dem individuellen Menschen absehen, ihn auf 'Typ' reduzieren. - Ach ja: da nicht alle Sonder'fälle' vorhersehbar sind, gibt's für diese eine Regelung auch erst dann, wenn ein solcher 'auffällt' - vorher also auch 'Ungerechtigkeit'.
Dafür ist's bei dem Berber am Strassenrand einfacher - der setzt die erbettelten Eurocent sowieso in Sprit und Bier um und ... Heisse Debatten zu diesem Thema werden an Stammtischen geführt - je alkoholisierter die Teilnehmer umso heftiger. Von denen, die sich ihren Sprit- und Bierkonsum aus welchen Gründen auch immer 'leisten' können.
Mit welchem moralischem Recht aber will ich anderen verwehren was ich mir gönne? - Oder (dies betrifft 'Rehabilitation'): welches maralische Recht habe ich, anderen meinen Lebensstil aufzuwingen, indem ich diesen - genauer: wie 'andere' gefälligst zu leben und sich zu bescheiden heben - zur Voraussetzung für 'Leistungen' mache?
Gerechtigkeit - finde ich - ist von Menschen nicht zu schaffen.
Zitat:Missbrauchsmöglichkeiten liegen auf der Hand ...Wohl wahr :wink: - Aber was ist Missbrauch?
Bei den Bestimmungen des BSHG oder zu Hartz IV scheint dies noch einigermassen klar definiert - (auch wenn der Staat durch seine Praxis zuweilen dazu herausfordert, 'betrogen' werden will sozusagen:) ich darf nun mal keine Leistungen erschleichen (etwa durch Verschweigen von Sparguthaben), die mir nicht zustehen.
Scheint: denn wie sieht's mit solchen Vorteilsnahmen aus, die einerseits bestimmungs- und gesetzeskonform in Anspruch genommen werden, 'so' aber nicht 'gemeint' waren. - Da wurde dann zur Begründung der Gesundheits'reform' (<- so genannte!) u.a. der 'Missbrauch' ausufernder Inanspruchnahme von (von der Krankenkasse gezahlen) Taxifahrten zur Krankenbehandlung genannt. Allerdings bestand der 'Miss'brauch darin, dass mehr Leute als gedacht die ihnen zustehende Möglichkeit nutzten - und zeugten so von der Unfähigkeit der Politik, Regelungen so zu formulieren, dass sie bei den gedachten 'Fällen' greifen - und nur dort.
Erstmal. - Klar, grundsätzlich ist jedem zuzumuten den Ort seiner medizinischen Behandlung aufzusuchen - schliesslich gibt's ja auch keine staatlichen Zuschüsse für einen Restaurant- oder Kaufhausbesuch (auch nicht für die ältere gehbehinderte Dame, für die der knappe Kilometer zum wöchentlichen Einkauf schon zu viel ist und die diesen Weg deshalb mit dem Taxi zurücklegen muss - 'Preis' des selbständigen (und angesichts eines Heimplatzes auch kostengünstigeren) Wohnens sozusagen. Anders bei notwendiger medizinischer Behandlung: "Anspruch" auf diese ist gesellschaftlicher Konsenz - somit diese Möglichkeit für alle zu schaffen. Womit die Frage auftaucht: was ist mit denen, die den Weg dorthin aus eigener Kraft und Möglichkeit nicht gehen können? - Darf ich etwa Familie und Nachbarschaft (mal abgesehen davon: beides kann fehlen) etwa mit Fahrpflichten belasten - und welch 'gerechter' Ausgleich für diese wäre dann ggf. zu schaffen? - Um's abzukürzen: 'ne Menge - an sich und im Prinzip - sinnvolle Kriterien wie 'Vermögenslage' beispielsweise lassen sich da finden. Doch egal welche: immer gibt es Grenz. und Sonderfälle - und damit das Dilemma:
(1) Ich bleibe bei groben allgemeinen Bedinungen und lasse in diesen Ungerechtigkeit zu oder
(2) ich versuche all diese Grenz- und Sonderfälle bis ins kleinste Detail zu erfassen und zu regeln und erhalte damit ein nicht mehr handhabbares Regelwerk (und eben dadurch Ungerechtigkeiten).
In beiden 'Fällen' muss ich von dem individuellen Menschen absehen, ihn auf 'Typ' reduzieren. - Ach ja: da nicht alle Sonder'fälle' vorhersehbar sind, gibt's für diese eine Regelung auch erst dann, wenn ein solcher 'auffällt' - vorher also auch 'Ungerechtigkeit'.
Dafür ist's bei dem Berber am Strassenrand einfacher - der setzt die erbettelten Eurocent sowieso in Sprit und Bier um und ... Heisse Debatten zu diesem Thema werden an Stammtischen geführt - je alkoholisierter die Teilnehmer umso heftiger. Von denen, die sich ihren Sprit- und Bierkonsum aus welchen Gründen auch immer 'leisten' können.
Mit welchem moralischem Recht aber will ich anderen verwehren was ich mir gönne? - Oder (dies betrifft 'Rehabilitation'): welches maralische Recht habe ich, anderen meinen Lebensstil aufzuwingen, indem ich diesen - genauer: wie 'andere' gefälligst zu leben und sich zu bescheiden heben - zur Voraussetzung für 'Leistungen' mache?
Gerechtigkeit - finde ich - ist von Menschen nicht zu schaffen.