06-01-2012, 19:13
(06-01-2012, 15:02)Gundi schrieb: Ich sehe kein Problem darin, dass sich der Staat auch insofern für die Auslebung des Glaubens einsetzt, dass er den Menschen einen Ort für die Ausübung des Glaubens zur Verfügung stellt
ich schon - solange nicht allen menschen der ort zur gemeinsamen ausübung ihrer privaten interessen vom staat zur verfügung gestellt wird
nur, warum sollte der staat das überhaupt tun? da sind eben wieder mal gute begründungen gefragt, und zwar im sinn des staatsintereses. einfach nur zu sagen: ich bin religiös und habe daher anspruch auf sonderrechte, das geht imho nicht
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)