Das eigentliche Anliegen der Diskussion ist die Abschaffung der Religionsausübung. Hier soll das Geld als Hebel benutzt werden."Fühlt ihr euch diskriminiert?" war die eigentliche Frage. Die Verwendung von Steuermitteln oder das Einnehmen von Kirchensteuern von den Gemeindegliedern ist keine Diskriminierung bestimmter Personen. Es ist die Eigenschaft von Steuern, dass der Steuerpflichtige nicht bestimmt, was der Staat wofür ausgibt. Klar, als säkularer Mensch kann man gegen Subventionen religiöser Einrichtungen sein.
Andererseits werden vom Staat keine kirchlichen Einrichtungen subventioniert; es sei denn
1. zur Entlastung des Staates im sozialen Milieu
2. wegen Enteignungsverfahren im Zuge der Säkularisierung (Bischofsgehälter, wenn's denn stimmt).
3. die theologischen Lehrstühle aus wohlverstandenem säkularen Interesse (Bildung, Vermeidung von religösen Zirkeln)
Kirchenbauten werden generell nicht subventioniert, "museale Großobjekte" natürlich doch.
Dahinter steckt aber ebenfalls keine Diskriminierung, sondern eine s. Z. politisch gewollte Vereinbarung.
Im Gegensatz dazu ist eine Diskriminierung, wenn bei Kirchens z. B. selbst Hausmeister, Gärtner oder Küchenhilfen und sonst alle ohne Funktion am seelsorgerlichen Amt gläubige Glieder der jeweiligen Kirche sein müssen. (Hier liegt ein Versorgungsgedanke und ein Bisschen politischer Druck zugrunde).
Andererseits werden vom Staat keine kirchlichen Einrichtungen subventioniert; es sei denn
1. zur Entlastung des Staates im sozialen Milieu
2. wegen Enteignungsverfahren im Zuge der Säkularisierung (Bischofsgehälter, wenn's denn stimmt).
3. die theologischen Lehrstühle aus wohlverstandenem säkularen Interesse (Bildung, Vermeidung von religösen Zirkeln)
Kirchenbauten werden generell nicht subventioniert, "museale Großobjekte" natürlich doch.
(06-01-2012, 22:41)petronius schrieb: ich habe nur sein vermutlich (zumindest von mir mal so verstandenes) hypothetisches konstrukt bewertetIst mir nicht bekannt! Man kann selbstverständlich mal aufrechnen, wie viel die damaligen Enteignungen wert waren, und ob die politische Zusage noch nach einer solangen Zeit weiter bestehen muss. Dies wurde ja auch bereits öffentlich diskutiert.
aber rein hypothetisch: würdest du eine solche staatsfinanzierung als unangemessenes sonderrecht ansehen?
Dahinter steckt aber ebenfalls keine Diskriminierung, sondern eine s. Z. politisch gewollte Vereinbarung.
Im Gegensatz dazu ist eine Diskriminierung, wenn bei Kirchens z. B. selbst Hausmeister, Gärtner oder Küchenhilfen und sonst alle ohne Funktion am seelsorgerlichen Amt gläubige Glieder der jeweiligen Kirche sein müssen. (Hier liegt ein Versorgungsgedanke und ein Bisschen politischer Druck zugrunde).
(07-01-2012, 20:40)petronius schrieb: als nächstes ist zu frage, warum - worin also der gewinn für staat und/oder gesellschaft liegt. ein aspekt übrigens, den ich schon mehrfach eingebracht habe, der von dir allerdings hartnäckigst ignoriert wirdIch hatte dies früher schon und weiter oben noch mal geschrieben: Der Staat subventioniert Kindergärten, Hospize, Beratungsstellen und allerlei sonstige kirchlich-sozialen Dienste, um sich nicht die Bürde einer Verwaltung dieser Tätigkeiten aufzuhalsen. Die Vertragsbedingungen mit dem Staat (den Kommunen) sind so, dass z. B. bei Kindergärten nicht nur die Kinder der Gläubigen (Quote) aufgenommen werden dürfen, sondern nach sozialem Bedarf, im Übrigen nach Anmeldedatum vorzugehen ist. Bei anderen "diakonischen" Einrichtungen weiß ich es einfach nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

