03-02-2005, 08:24
gesetzeslage in österreich
Gesetzliche Regelungen
Prinzipiell ist Prostitution in Österreich nicht durch das Strafrecht verboten, lediglich die Ausnützung derselben ist untersagt. Prostitution ist im Grundrecht auf freie Erwerbstätigkeit erfasst und somit verfassungsrechtlich geschützt. Allerdings wird Prostitution nicht als Arbeit anerkannt und somit finden arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen wie Arbeitszeit- und Arbeitstagsregelung, Krankengeld, Kündigungsschutz und Mutterschutz keine Anwendung. Die vorgeschriebene Registrierung der Prostitution als selbstständige Tätigkeit bietet die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. Damit besitzen die Frauen Anspruch auf Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherungsleistung. Alle Prostituierten benötigen allerdings neben einer Berufsidentifikation auch den Mut zur aktiven Konfrontation mit der Diskriminierung von Sexarbeiterinnen.
grüße
waldnymphe
Gesetzliche Regelungen
Prinzipiell ist Prostitution in Österreich nicht durch das Strafrecht verboten, lediglich die Ausnützung derselben ist untersagt. Prostitution ist im Grundrecht auf freie Erwerbstätigkeit erfasst und somit verfassungsrechtlich geschützt. Allerdings wird Prostitution nicht als Arbeit anerkannt und somit finden arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen wie Arbeitszeit- und Arbeitstagsregelung, Krankengeld, Kündigungsschutz und Mutterschutz keine Anwendung. Die vorgeschriebene Registrierung der Prostitution als selbstständige Tätigkeit bietet die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung. Damit besitzen die Frauen Anspruch auf Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherungsleistung. Alle Prostituierten benötigen allerdings neben einer Berufsidentifikation auch den Mut zur aktiven Konfrontation mit der Diskriminierung von Sexarbeiterinnen.
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waldnymphe
