(25-02-2012, 19:13)Theodora schrieb: Die Bergpredigt geht über die Menschenrechte (weit) hinaus
zum einen besteht die christliche lehre ja nicht bloß in der bergpredigt, zum anderen ist die bergpredigt so allgemein und letztlich hypothetisch (liebe läßt sich nicht befehlen), daß aus ihr konkret genau gar nix abzuleiten ist. resp., nimmt man sie wörtlich, man in praktisch allem einen verstoß gegen dieselbe sehen kann, ja muß
nun kann man diesen einwand natürlich auch gegen die menschenrechte vorbringen, und das auch mit gewissem recht. denn auch die ausformulierten menschenrechte sind nicht so einfach vollständig umzusetzen und damit in gewissem maß hypothetisch (gundi verweist ja zu recht darauf, wie wir zwar hierzulande sie einigermaßen umsetzen, aber global von deren verletzung profitieren). dennoch formulieren sie einen konkreten anspruch:
so hat z.b. auch ein kind sein menschenrecht auf körperliche unversehrtheit, und darf daher nicht geprügelt werden. körperliche züchtigung aber wurde und wird bei manchen noch heute als ausdruck elterlicher liebe und sorge um das kind (nächstenliebe!) verstanden, wozu ja nicht zuletzt die bibel auch anlaß gibt
der unterschied zwischen einem wolkigen "habt euch alle lieb" und konkreten rechtsansprüchen des individuums sollte also klar sein, und auch warum ersteres nicht als vorwegnahme des letzteren gelten kann
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

