04-03-2012, 01:35
Nur wo bleibt da der freie Wille? Sehe ich da : "Ich darf Menschen unter psychischen Druck setzen um die Menschenrechte durchzusetzen ", über dem freien Willen? Wird da nicht ausgesagt, das es rechtens ist, dem Menschen über seine gesame Existenzzeit hinweg psychisch mit der Schuld/sühne/Erlösungs -schiene unter Druck zu setzen, weil man es ihm ja nicht zutrauen kann, selbständig für sich eine Wertung vorzunehmen?
Aut viam inveniam aut faciam

