04-03-2012, 07:56
(04-03-2012, 01:35)d.n. schrieb: Nur wo bleibt da der freie Wille? Sehe ich da : "Ich darf Menschen unter psychischen Druck setzen um die Menschenrechte durchzusetzen "
Aber, aber liebe/r d.n.!? Ist mein freier Wille, Dich mal, sei es aus Ärger oder Lust und Tollerei ans Schienbein zu treten, schon nicht mehr gegeben, wenn ich damit rechnen muss, dass du mir danach nicht auch noch das andere Schienbein entgegenhältst sonder kräftig zurücktrittst?
Ein freier Wille, der so frei sein darf, dass in seinem Namen Menschenrechtsverstöße ungeahndet bleiben dürften- das ist ein Alptraum, in dessen "Genuss" man in rechtsfreien Zonen dieser Erde durchaus kommen kann.
Fördern nicht Staaten und Gesellschaften die Durchsetzung von Menschenrechten nicht desgleichen über nachträgliche Sanktionen: An die Stelle von Geboten und Höllenstrafen treten Gesetze und das Strafrecht. Zumindest Rechtstaaten setzen Gesetze - und soweit diese mit Menschenrechten konform sind, auch Menschenrechte - nicht nur mit psychischem sondern sogar mit physischem Druck durch. Und - im Gegensatz zu Christentum und Islam gibt es für Wohlverhalten der Bürger von Staat und Gesellschaft nicht einmal eine ordentliche Belohnung.
Strafrecht und Sanktionen sind wirklich nicht besonders originell. Da gibt es seitens der Religion doch wenigstens gute Ansätze zu besseren Altenativen:
Die katholische Kirche - und wohl auch die evangelischen Kirchen (vom Islam weiß ich das nicht so genau) - bieten in ihren Lehren ein vergleichsweise zum Staat sehr verfeinertes System göttlicher Konseqenzen für Menschenrechtsverstöße an.
Da gibt es das Angebot der Sühne und Wiedergutmachung über die sogenannten Liebesreue: Aus Einsicht und Entgegenkommen gegenüber einem ihn liebenden Gott, kann der Christ Verletzungen an seinen Mitmenschen bereuen, sühnen und wiedergutmachen und für diese Umkehr ewigen Lohn empfangen.
Erst wenn dieses Liebesangebot nicht fruchtet, greift der Gerechtigkeit halber so etwas wie Strafrecht, nämlich zeitliche Trennung von Gott (Fegefeuer) und nur im fast undenkbaren Extremfall die dauerhafte Trennung von Gott (Hölle).
So etwa ist meines Wissens das antropomorphe Bild der Kirche von göttlicher Gerechtigkeit.
Mein Eindruck: Etwas so Originelles wie eine Belohnung in einem Himmel (Ewiges Sein in der beglückenden Gegenwart des Schöpfers), bzw. lediglich die konseqente zeitweilige bis im Extremfall dauerhafte Verweigerung dieses Glückszustandes als Hölle (Feuer ist out!) hat der Staat leider nicht zu Verfügung.
Dass Theorie und vor allem Praxis göttlichen Gerechtigkeit in und durch die Kirche als von Menschen geführter Institution trotz göttlicher Eingebung hier in der Welt noch leicht bis kräftig dem Ideal der Gottesliebe und Menschenliebe nachhinkt, ist leicht erkennbar, wird aber, nicht zuletzt nach einem längeren Blick in den Spiegel, als Teil irdischer Wirklichkeit von nachdenklichen Menschen mit einem Seufzer erduldet.
Es grüßt - bei guter Laune durchaus bereit, Mitmenschen, die sich um Freundlichkeit bemühen und einen Gott, so er sich denn mal freundlich melden würde, zu lieben
dalberg