05-06-2012, 13:27
Schönen Tag an Alle.
Ich muss mich umständehalber mit dem Koran beschäftigen
und habe da eigentlich erstmal ein paar grundsätzliche Fragen.
Z.B. wie ein Beweis definiert ist, oder Wahrheitsbegriff(e).
Komme ich im Einzelnen noch drauf.
Ansatz wäre vielleicht der Hinweis von Koon sich mal
2:256 Zwang im Glauben gibt es nicht (sinngemäß).
Mit so einem Aussagefitzelchen kann mann natürlich nicht viel anfangen,
aldieweil ja wohl auch festgelegt wurde wurde, dass ein neuerer Vers die älteren ähnlicher Thematik ersetzt, bzw. irgendwie über die hunderte von Jahren von Tausenden von Gelehrten auf x-Arten interpretiert werden muss,also such...
Da hätten wir schon mal die Abrogation (Verfahren der islamischen Rechtswissenschaft, mit dem Texte oder Vorschriften des Korans oder des Hadith verändert, aufgehoben oder gestrichen werden können.)
1. Richtung der Koran und Rechtsgelehrten :
2:256 ist später durch andere aufgehoben wurden.
9:5 -> Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig ;
9:29 -> Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen - von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten. 9:29
2. Richtung:
2:256 hatte nur in Medina eine historische Bedeutung für eine lokale Situation, welche nicht wieder auftritt, hat sich also von selbst erledigt.
usw.
Wie soll man den bei sowenig Substanz zu irgendeiner Meinungsbildung kommen, besonders wenn man sich noch das ganze zusammengewürfelte Hadithenbeiwerk betrachtet ?
Ich wäre da für jeden festen Ausgangspunkt dankbar, auf dem man aufbauen kann.
Mfg
Ich muss mich umständehalber mit dem Koran beschäftigen
und habe da eigentlich erstmal ein paar grundsätzliche Fragen.
Z.B. wie ein Beweis definiert ist, oder Wahrheitsbegriff(e).
Komme ich im Einzelnen noch drauf.
Ansatz wäre vielleicht der Hinweis von Koon sich mal
2:256 Zwang im Glauben gibt es nicht (sinngemäß).
Mit so einem Aussagefitzelchen kann mann natürlich nicht viel anfangen,
aldieweil ja wohl auch festgelegt wurde wurde, dass ein neuerer Vers die älteren ähnlicher Thematik ersetzt, bzw. irgendwie über die hunderte von Jahren von Tausenden von Gelehrten auf x-Arten interpretiert werden muss,also such...
Da hätten wir schon mal die Abrogation (Verfahren der islamischen Rechtswissenschaft, mit dem Texte oder Vorschriften des Korans oder des Hadith verändert, aufgehoben oder gestrichen werden können.)
1. Richtung der Koran und Rechtsgelehrten :
2:256 ist später durch andere aufgehoben wurden.
9:5 -> Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig ;
9:29 -> Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen - von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten. 9:29
2. Richtung:
2:256 hatte nur in Medina eine historische Bedeutung für eine lokale Situation, welche nicht wieder auftritt, hat sich also von selbst erledigt.
usw.
Wie soll man den bei sowenig Substanz zu irgendeiner Meinungsbildung kommen, besonders wenn man sich noch das ganze zusammengewürfelte Hadithenbeiwerk betrachtet ?
Ich wäre da für jeden festen Ausgangspunkt dankbar, auf dem man aufbauen kann.
Mfg