14-06-2012, 20:50
(14-06-2012, 20:33)petronius schrieb: das sonderrecht für tendenzbetriebe ist gerichtsfestWohl schon, aber die Gemeinde ist ja auch noch da.
Hatte ein Projekt in München und habe mich aus Kostengründen temporär auf einem Dorf eingemietet.
Da gab es,wohl aus Personalmangel oder sonstigen Absichten, einen afrikanischen Pfarrer.. Kompetent in jeder Hinsicht, bis zur Selbstverleugnung bemüht, hat aber keinen Fuss an den Boden bekommen.
Also, das "Fussvolk" kann sich da durchaus artikulieren, boykotieren oder als nicht adäquat empfundenes radikal angehen.
Persönlich, fighten, zu verlieren gibts ja nichts mehr.
