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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#16
(09-07-2012, 14:10)schmalhans schrieb: Mir geht es um das Individuum, das vor der Gemeinschaft geschützt werden soll

ja siehst du - mir eben auch

(09-07-2012, 14:10)schmalhans schrieb: Es freut mich, dass es dir leicht gefallen ist, die für dich vorgesehene Religionsgemeinschaft (RGen) zu verlassen. Vielen fällt das aber nicht so leicht. Umfragen zeigen, dass eigentlich nur etwa 30% der Mitglieder der großen RG sich wirklich am religiösen Leben beteiligen, dem Rest ist es eigentlich mehr oder weniger egal bzw. sie teilen nur vereinzelte Ansichten

und auch das ist ihr gutes recht. was gehts dich an?

ich versteh einfach nicht, warum du dir ständig den kopf anderer leute zerbrichst

du hast mit religion nix am hut - ja, ist in ordnung. niemand zwingt dich

andere sind gläubig oder gehen nur noch zu taufen, hochzeiten und beerdigungen in die kirche?

auch gut - und allein ihre sache
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von petronius - 09-07-2012, 14:59

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