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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#35
(09-07-2012, 22:02)schmalhans schrieb: bis hin zu eben den Ritualen, mit denen sie sich Unmündige in ihre Reihen holen.

"Unmündige in ihre Reihen" ?

Wir sprechen hier von Kindern, die in eine Sozialgemeinschaft aufgenommen werden, was erstmal nichts schlechtes ist, da eine Gemeinschaft immer ein "Zuhause" bieten kann.

Ich hatte trotz meiner Beschneidung und islamischen Erziehung keinerlei Probleme damit, dem Islam den Rücken zu kehren, und Atheist zu sein.

Das hat meine islamische Sozialgemeinschaft aber überhaupt nicht gestört. Ich war trotzdem dort zuhause.

Irgendwann habe ich das und dessen Bedeutung auch erkannt, und bin zum Islam zurückgekehrt. Warum sollte ich mich auch von meiner Familie abkehren ?


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von Mustafa - 09-07-2012, 22:59

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