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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#96
(10-07-2012, 23:05)paradox schrieb: Tja, in der Praxis kann alles irgendwie laufen, ohne dass man davon was mitbekommt.
Deswegen finde ich ja gerade dieses Urteil schlecht, weil es in der Praxis dazu führen wird, dass die Gläubigen Alternativlösungen suchen werden, und ob dann immer ein geschulter und geübter Arzt mit Narkose diese Beschneidung vornehmen wird, wage ich sehr zu bezweifeln.
Diejenigen, die das Urteil loben, denken leider nicht über den Tellerrand hinaus.

Oh doch, das tun sie - sie sagen, es ist keineswegs "ein harmloser Eingriff" (wie die Beschneidungsbefürworter behaupten), sondern einer der das Kindeswohl gefährden kann, weshalb sie die Strafbarkeit befürworten. Deine Argumentation kommt ihnen da also entgegen.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von schmalhans - 11-07-2012, 09:17

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