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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
(11-07-2012, 13:35)paradox schrieb:
(11-07-2012, 09:17)schmalhans schrieb: Oh doch, das tun sie - sie sagen, es ist keineswegs "ein harmloser Eingriff" (wie die Beschneidungsbefürworter behaupten), sondern einer der das Kindeswohl gefährden kann, weshalb sie die Strafbarkeit befürworten. Deine Argumentation kommt ihnen da also entgegen.

Schau mal, an einer Mandeloperation sind immer wieder jugendliche Patienten verstorben. Und? Wo bleiben die Leute, die sich so echauffieren?

Geschah diese Mandeloperation als ein Eingriff aus medizinischer Notwendigkeit? Oder war der Eingriff gottgewollt? Hat die Klinik ausreichend beraten? Haben die Eltern gewusst, dass das passieren kann? Und durch Unterschrift zugestimmt? War es ein handwerklicher Fehler des Arztes? War die Klinik mit resistenten Viren verseucht?
Je nach Lage deines fiktiven Falles wird sich mit Sicherheit jemand echauffieren - die Eltern, die Staatsanwaltschaft, die Lobbyisten: je nach dem, wer am Tod Schuld ist.

Eigentlich aber ... off-topic.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von schmalhans - 11-07-2012, 15:47

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