28-07-2012, 15:56
(28-07-2012, 12:49)schmalhans schrieb: Schön, dass du den ganzen Essay gelesen hast. Und auch den letzten zentralen Satz nicht weglässt: "Es müsste eben auch auf Religionsbeleidigung Anwendung finden."
"Es" ist das richterliche Ermessen, inwieweit eine Beleidigung vorliegt, und der Spielraum bei der Straffestsetzung. Paradoxerweise bezieht sich Spaemann ja wiederum auf eine Person, die beleidigt sein müsste, um zu klagen - und führt somit den Sachverhalt ad absurdum.
Das verstehe ich leider nicht.
Jemand meint, er wurde beleidigt (bzw. seine Religion), klagt dagegen und das Gericht urteil darüber ob es sich um eine Beleidigung handelt. Was ist daran absurd?
(28-07-2012, 12:49)schmalhans schrieb: Entscheidend aber ist, dass gerade Monotheisten in ihrem heiligsten Grundsatz - der Gottesexistenz - durch die Aussage "es gibt keinen Gott" verletzt und beleidigt werden, ja sein müssen.
Ich hoffe doch stark, dass hier das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker wiegt.
Ich sehe in einer Beleidigung eigentlich vor allem eine sinnlose Diffamierung.
Bei dem Statement "Es gibt keinen Gott" sehe ich absolut nichts beleidigendes.
Wie aber Mustafa schon angemerkt hat, wird es natürlich kompliziert wenn es Satire und Beleidigung zu unterscheiden gilt.
Man denke nur an Aktionen der Gordiano-Bruno-Stiftung.
Schon deshalb wäre ich gegen eine Strafe für Blasphemie.
