28-07-2012, 16:47
(28-07-2012, 15:56)Gundi schrieb: Jemand meint, er wurde beleidigt (bzw. seine Religion), klagt dagegen und das Gericht urteil darüber ob es sich um eine Beleidigung handelt. Was ist daran absurd?
Das sgat doch keiner. Aber Spaemann will ja den Tatbestand der Religionsbeleidigung gewürdigt wissen, des Heiligen an sich. Er schließt explizit Beleidung (religiöser) Personen aus. Das Paradoxon ist, dass die Beleidigung einer Weltanschauung oder Ideologie eigentlich nicht möglich ist
(etwa wenn ich sage: Du doofer Marxismus-Leninismus, es gibt ja gar keine Arbeiterklasse!) und sich deshalb eine Person beleidigt fühlen müsste, die dann die Klage führt - ohne aber tatsächlich beleidigt worden zu sein.
(28-07-2012, 15:56)Gundi schrieb: Ich hoffe doch stark, dass hier das Recht auf freie Meinungsäußerung stärker wiegt.
Ja, das hoffe ich auch - aber Menschen wie Mosebach und Spaemann (und viele andere) möchten das eingeschränkt wissen (wie es ja auch andere Einschränkungen der Meinungsfreiheit gibt, zum Beispiel die Leugnung des Holocausts betreffend, was ja in den USA als Meinungsäußerung gilt, in Deutschland verboten ist). Deshalb finde ich es wichtig, eben nicht nur eine Meinung zu haben, sondern auch Argumente dagegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Hoffen allein genügt halt nicht.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

