28-07-2012, 23:58
(28-07-2012, 16:47)schmalhans schrieb:(28-07-2012, 15:56)Gundi schrieb: Jemand meint, er wurde beleidigt (bzw. seine Religion), klagt dagegen und das Gericht urteil darüber ob es sich um eine Beleidigung handelt. Was ist daran absurd?
Das sgat doch keiner. Aber Spaemann will ja den Tatbestand der Religionsbeleidigung gewürdigt wissen, des Heiligen an sich. Er schließt explizit Beleidung (religiöser) Personen aus. Das Paradoxon ist, dass die Beleidigung einer Weltanschauung oder Ideologie eigentlich nicht möglich ist
(etwa wenn ich sage: Du doofer Marxismus-Leninismus, es gibt ja gar keine Arbeiterklasse!) und sich deshalb eine Person beleidigt fühlen müsste, die dann die Klage führt - ohne aber tatsächlich beleidigt worden zu sein.
Ah ok, jetzt verstehe ich was du meinst.
