30-07-2012, 23:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-07-2012, 23:18 von schmalhans.)
(30-07-2012, 21:59)Gundi schrieb: Ob "Beleidigung" und "Kritik üben" für Spaemann beide unter den Begriff Blasphemie fallen wissen wir nicht. Für mich geht das aus seinem Text nicht hervor. Woran machst du das fest? Oder unterstellst du das lediglich?
Das spielt - so wie ich den Text lese - letztlich für Spaemann keine Rolle, denn es geht ihm um das "affirmative Verhältnis zu Gott", die "Ehrfurcht vor Gott" als Ziel ("Das Grundgesetz setzt sich sogar in ein direkt affirmatives Verhältnis zum Gottesglauben, wenn es von der Verantwortung der Gründungsväter vor Gott spricht. Und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen erklärt „Ehrfurcht vor Gott“ zu einem der obligatorischen Erziehungsziele der Schulen.") Damit ist Gottesleugnung oder -ablehnung für ihn bereits strafwürdig. Was Spaemann anfangs noch "ablehnt", führt er quasi über den Umweg des "beleidigten Trägers" wieder ein - die theokratische Strafbarkeit der Gottesleugnung.
Interessanterweise wertet er dagegen die Leugnung des Holocausts ("Die Leugnung des Mordes an sechs Millionen Juden sollte zwar so wenig strafbar sein wie die Leugnung des Kreuzestodes Jesu zum Beispiel im Koran. Sie ist einfach eine falsche Tatsachenbehauptung.") als Meinungsfreiheit. Gleichzeitig entzieht er dem Staat auch noch die Festlegung dessen, was an Schulen gelehrt werden sollte ("Für Wahrheitsfragen aber ist der Staat nicht die entscheidende Instanz.). Das its alles sehr grenzwertig - nein, es geht darüber.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

