30-07-2012, 23:35
(30-07-2012, 23:15)schmalhans schrieb:(30-07-2012, 21:59)Gundi schrieb: Ob "Beleidigung" und "Kritik üben" für Spaemann beide unter den Begriff Blasphemie fallen wissen wir nicht. Für mich geht das aus seinem Text nicht hervor. Woran machst du das fest? Oder unterstellst du das lediglich?
Das spielt - so wie ich den Text lese - letztlich für Spaemann keine Rolle, denn es geht ihm um das "affirmative Verhältnis zu Gott", die "Ehrfurcht vor Gott" als Ziel ("Das Grundgesetz setzt sich sogar in ein direkt affirmatives Verhältnis zum Gottesglauben, wenn es von der Verantwortung der Gründungsväter vor Gott spricht. Und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen erklärt „Ehrfurcht vor Gott“ zu einem der obligatorischen Erziehungsziele der Schulen.") Damit ist Gottesleugnung oder -ablehnung für ihn bereits strafwürdig.
Keineswegs. Zumal er ja direkt hinterher sagt: "Dennoch beschränkt sich die Religionsgesetzgebung aus guten Gründen auf den Schutz der Gefühle der Gläubigen, nicht auf den Gegenstand dieser Gefühle."
(30-07-2012, 23:15)schmalhans schrieb: Interessanterweise wertet er dagegen die Leugnung des Holocausts ("Die Leugnung des Mordes an sechs Millionen Juden sollte zwar so wenig strafbar sein wie die Leugnung des Kreuzestodes Jesu zum Beispiel im Koran. Sie ist einfach eine falsche Tatsachenbehauptung.") als Meinungsfreiheit.
Und ebenso die Leugnung des Kreuztodes Jesu.
(30-07-2012, 23:15)schmalhans schrieb: Gleichzeitig entzieht er dem Staat auch noch die Festlegung dessen, was an Schulen gelehrt werden sollte
Das ist doch quatsch, mit Verlaub.
(30-07-2012, 23:15)schmalhans schrieb: ("Für Wahrheitsfragen aber ist der Staat nicht die entscheidende Instanz.).
Der Staat sollte laut ihm nicht darüber entscheiden ob jemand die Wahrheit darin sieht das Jesus am Kreuz gestorben ist. Diese Entscheidung trifft jeder selbst.
Wie es scheint weitet er das auch auf die Leugnung des Holocaust aus.
Hat aber nix mit Lehrplänen an Schulen zu tun.
