(30-07-2012, 21:59)Gundi schrieb: Lass das doch einfach und konzentriere dich auf den Inhalt meiner Aussagen
hab ich doch. wenn du den inhalt nicht richtig wiedergegeben findest, du es also anders gemeint haben willst,als es bei mir ankam, kannst du das ganz ruhig und sachlich richtigstellen, ohne den beleidigten zu spielen
(30-07-2012, 21:59)Gundi schrieb: Spaemann sagt eindeutig, dass durch die Beleidigung der Religion der Mensch beleidigt wird
wie oft denn noch?
dann braucht es ja keinen eigenen straftatbestand der beleidigung der religion, schon gar nicht mit der doppelten strafbewehrung
aber nimm doch bitte mal mein argument auf, spiel doch mal durch,wohin es führt, wenn "das dem Menschen Heiligste höher gestellt wird als die eigene Person". wer definiert dieses "heiligste", wem gesteht man dieses beleidigungsprivileg zu?
das wär doch mal die spannende frage
(30-07-2012, 21:59)Gundi schrieb: Ist halt immer die Frage wie man auf was reagiert
ganz recht. du schreibst erst etwas, was wie eine verteidigung klingt, dann etwas, was den hauch eigener kritik andeutet, dann wiederum schaltest du in den verteidigungsmodus. ich weiß da nie, woran ich eigentlich bin, auf was du eigentlich hinauswillst, welche position du eigentlich vertrittst
(30-07-2012, 21:59)Gundi schrieb: Ob "Beleidigung" und "Kritik üben" für Spaemann beide unter den Begriff Blasphemie fallen wissen wir nicht. Für mich geht das aus seinem Text nicht hervor. Woran machst du das fest? Oder unterstellst du das lediglich?
derlei wortklauberei ist mir völlig wurscht. spämann fordert, beleidigung der religion (oder siuch direine beliebige, dir passende begrifflichkeit für diesen sachverhalt aus) schwerer zu bestrafen als die bloße beleidigung eines menschen. darum gehts
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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