02-08-2012, 10:53
(31-07-2012, 14:37)Gundi schrieb: Es hat doch nun wirklich jeder der aktiv an dieser Diskussion beteiligt ist erklärt dass er Blasphemie als Straftat nicht zulässig findet.
Es gilt hier also keine Überzeugungsarbeit zu leisten.
Und ja, es kann auch sinnvoll sein zu einer Aussage über die man urteilt auch die Begründung zu hören und zu verstehen (eben den Text).
Also magst du es uns vieleicht erlauben, dass wir darüber diskutieren was genau Spaemann mit seinen Aussagen meint?
ist das denn immer noch nicht klar?
er will Blasphemie wieder als Straftat etablieren, was ja sogar du nicht zulässig findest
(31-07-2012, 14:37)Gundi schrieb: Denn wenn schon entgegetreten dann sollte man doch bitte wissen was man eigentlich entgegentritt
na, dem ansinnen, Blasphemie wieder als Straftat zu etablieren
und zwar unabhängig von seltsamem drumherumgeschwurble, um dem ganzen irgendwie durch die hintertür eine art von berechtigung verleihen zu wollen
(31-07-2012, 14:37)Gundi schrieb: Nun, ich habe es bereits aufgenommen und auch bereit gesagt dass es ein richtiges Argument ist. Was also willst du mehr?
na, vielleicht eine bewertung, ob dieses argument dann nicht ausreicht, hrn. spämanns ansichten ad absurdum zu führen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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