07-08-2012, 21:39
(07-08-2012, 18:39)deja-vu schrieb:(06-08-2012, 20:36)petronius schrieb: ...
such dir doch meinetwegen ein anderes beispiel für ein potentielles opfer solcher maulkörbe, ich häng mich nicht am "biologielehrer" oder am "knast" auf - wenns denn der verständnisfindung dient...
Eben, nach wie vor fehlt hier ein Beispiel wo denn die durch Spaemann und Consorten in den Raum gestellte Änderung der Gesetzgebung anzuwenden sei. Und zwar ein Beispiel welches nicht durch ein schon vorhandenes Gesetz abgedeckt wird.
gut, ich konstruiere noch eins
es gab doch viel aufregung um sven kalisch, der als islamischer theologe die historische existenz muhammads in frage gestellt hat. so was fällt natürlich in d unter freiheit der wissenschaft und lehre, in anderen ländern eher nicht...
wenn es nun aber strafwürdige "beleidigung (gottes, des heiligsten usw.)" wäre, weil ein ganzer haufen muslime dadurch ihr heilgstes beleidigt sehen - müßte er in den knast
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

