(07-08-2012, 21:39)petronius schrieb:(07-08-2012, 18:39)deja-vu schrieb:(06-08-2012, 20:36)petronius schrieb: ...
such dir doch meinetwegen ein anderes beispiel für ein potentielles opfer solcher maulkörbe, ich häng mich nicht am "biologielehrer" oder am "knast" auf - wenns denn der verständnisfindung dient...
Eben, nach wie vor fehlt hier ein Beispiel wo denn die durch Spaemann und Consorten in den Raum gestellte Änderung der Gesetzgebung anzuwenden sei. Und zwar ein Beispiel welches nicht durch ein schon vorhandenes Gesetz abgedeckt wird.
gut, ich konstruiere noch eins
es gab doch viel aufregung um sven kalisch, der als islamischer theologe die historische existenz muhammads in frage gestellt hat. so was fällt natürlich in d unter freiheit der wissenschaft und lehre, in anderen ländern eher nicht...
wenn es nun aber strafwürdige "beleidigung (gottes, des heiligsten usw.)" wäre, weil ein ganzer haufen muslime dadurch ihr heilgstes beleidigt sehen - müßte er in den knast
Jepp das wäre bestimmt sanktionsfähig!
@ Gundi
Es geht eben nicht nur um das was Spaemann gesagt und/oder gemeint hat, es geht darum was geschehen könnte wenn so eine Gesetzesänderung umgesetzt würde.
Und da darf man ruhig seine Fantasie etwas spielen lassen.
Das ist meine ganz persönliche Ansicht.

