08-08-2012, 20:32
(08-08-2012, 20:27)Harpya schrieb:(08-08-2012, 14:07)Robert1111 schrieb: Aber in diesem Fall bekommt religiöse Verfolgung eine andere Bedeutung, nämlich die Verfolgung der Angeklagten durch die orthodoxe Kirche als Ankläger. Die Kirche ist, so der Eindruck der 3 Frauen, in die Fußstapfen von Stalin, seinen Schauprozessen, seinen Lagern und Morden getreten.
Wo steht in der Anklage den was von religiöser Verfolgung,
so wie du das hervorhebst erinnert das irgendwie an das eine Beschneidungsurteil, wo die RG gleich morgen die nächsten Progrome, den Untergang der RG und den nächsten Holocaust befürchten.
In der Anklage steht nichts von religiöser Verfolgung, und das hat auch neimand behauptet. Die Anklage selbst verstehen wir als religiöse Verfolgung, sprich: Verfolgung durch eine RG (in diesem Fall die Russisch-Orthodoxe Kirche). Wie sagt meine Grßmutter immer: Erst gucken, dann zucken.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

