18-08-2012, 08:22 
		
	
	
		@schmalhans: Leider liegst du da mit dem "Quasi öffentlichen Gebäude" ziemlich falsch,..als Eigentum der jeweiligen Religionsgemeinschaft ist ein Betreten dieser Gebäude zwar gewünscht bzw geduldet, aber es besteht eben kein Recht darauf,..ein erzkonservativer Bischof könnte zB theoretisch den Zutritt in seinem Bistum nur auf Gläubige beschränken,...Hausrecht.
Und dementsprechend braucht er gar nichts zu begründen, so wie ich auch jedem sagen kann, du kommst mir nicht in meine Wohnung, einfach weil ich es nicht will.
	
	
Und dementsprechend braucht er gar nichts zu begründen, so wie ich auch jedem sagen kann, du kommst mir nicht in meine Wohnung, einfach weil ich es nicht will.
Aut viam inveniam aut faciam
	
	

 
 

 
