18-08-2012, 10:23
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: und das gegen den Willen des Betroffenen, weil er in diesem Alter noch garkeine Chance hat, sich zu verwehren
es ist eben nicht gegen den willen des betroffenen - denn wie du richtig feststellst, kann der ihn gar nicht äußern. deshalb tuns die eltern stellvertretend, wie auch bei einer impfung des säuglings
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: und das ist nach unserem Grundgesetzt definitiv Körperverletzung
das gg definiert "körperverletzung"?
wo?
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: Was haben in so einer Diskussion bitte Argumente verloren wie "reinlicher" "längeres Stehvermögen" oder ähnliches?
sie werden "verstümmelung" und "lebensbedrohlicher eingriff" gegenübergestellt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)