18-08-2012, 14:42
(18-08-2012, 10:56)Schmettermotte schrieb: Du stellst jetzt gerade eine überflüssige OP, die einen Menschen sein Leben lang verstümmelt (soll heißen sie nimmt ihm einen körperlichen Teil) gleich mit einer Spritze Antikörper zur Vorbeugung einer Krankheit, die im Kindesalter schwere Schäden herbeiführen oder einen Säugling umbringen kann gleich? Holla, das überrascht mich jetzt
dann denk das konsequent weiter
daß die circumcision überflüssig sei, ist deine meinung - andere haben da eine andere meinung
ebenso vertreten ja manche auch die meinung, impfungen seien überflüssig und schädlich
check?
(18-08-2012, 10:56)Schmettermotte schrieb: Und der Punkt, dass die Eltern das tun, ohne medizinischen Grund sondern aus religiösen Gründen, aus GLAUBENSgründen und ein Glaube ist perse eine nicht beweisbare mentale Überzeugung, völlig wandelbar und prinzipiell nicht von Nöten, ist aus meiner Sicht unrechtmäßig
und aus der der gläubigen eltern nicht
wie du das mit deinen söhnen hältst, schreibt dir ja auch niemand vor
check?
(18-08-2012, 10:56)Schmettermotte schrieb: Auch Eltern dürfen ihr Kind nicht körperlich verletzen, wenn es nicht dem Erhalt der körperlichen Gesundheit dient, wie zb die Behandlung einer Krankheit durch eine OP
wie schon mehrfach ausgeführt, werden durchaus gesundheitliche aspekte angeführt, die für eine circumcision sprechen
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb:Zitat:das gg definiert "körperverletzung"?
§ 223
Körperverletzung
das grundgesetz hat gar keine 223 paragraphen. du zitierst das strafgesetzbuch
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Einem Kind die Vorhaut wegschneiden zu lassen ist körperliche Mißhandlung, eine Operation die Schmerzen verursacht, den Körper verletzt
wie jede tonsillektomie auch
körperverletzung, aber nicht strafbar - weil die eltern als stellvertreter des nicht einwilligungsfähigen kindes ihre einwilligung geben
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: Wenn Heute eine Glaubensgemeinschaft ihren Babys die Vorhaut wegschneiden darf und das eine Ausnahme bezüglich unseres Gesetzes darstellt, was kommt dann als nächstes?
warum soll etwas als nächstes kommen?
beschnitten wird seit tausenden von jahren, und nichts ist "als nächstes gekommen"
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: Die Scientologie, die es vll in fünf Jahren für richtig hält, ihren Babys den kleinen Zeh abzuschneiden, weil der eh überflüssig ist? Man muss mal voraus denken und sich nicht in Details verlieren, die mit dem Grundprinzip nichts zutun haben
ich geb dir recht. du solltest dich hier nicht abstrusen fantasien hingeben, die mit der beschneidung (und meinetwegen dem dahinter steckenden "grundprinzip") nichts zu tun haben
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: Abgesehen davoon finde ich es etws komisch, dass ein nicht gläubiger Mensch es in Ordnung findet, sogar dafür diskutiert, dass aus Glaubensgründen Kindern solche OPs zugemutet werden, die nie im Leben rückgängig gemacht werden können und das aus völlig variablen Gründen
dieser "nicht gläubige Mensch" möchte nicht, daß andere ihm vorschreiben, wie er zu leben und was er für seine kinder als das beste zu halten hat - und will das daher auch nicht anderen zumuten
mit glauben hat das gar nichts zu tun - sondern mit respekt vor der einstellung des anderen und einer pluralistisch-libertären gesinnung
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: Glaube kann Morgen ein anderer sein, kriegt mein Kind deswegen seine Vorhaut zurück, oder seinen kleinen Zeh oder sonstwas, das ich ihm aus Glaubensgründen habe wegschneiden lassen? Nein.
warum sollte es?
deine entfernten mandeln kriegst du auch nicht wieder zurück, auch wenn du keine halsentzündung mehr hast
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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