17-09-2012, 14:32
(17-09-2012, 13:13)petronius schrieb:(17-09-2012, 12:29)Koon schrieb: Es dreht sich stets um den Jenigen den Allah/Gott sein Monotheismus herabgesandt hat, das sind Juden, Christen und Moslems, und das meiste Drohung wird den Moslem selbst, Juden zum Schluß den Christen ausgesprochen
und wenns denn so wäre - reichte das nicht, um den islam wegen solcher drohungen abzulehnen?
Versteh das doch nicht falsch, diese Drohungen sind Androhungen der Höllenqualen, das muss ja keiner glauben.
Es kann sich auch keiner auf den Koran berufen wenn er irgendwelche "Ungläubigen" überfällt oder ermordet.
Wenn man aus einem Buch nur einen Satz liest und meint damit habe man die Wahrheit für sich gepachtet ist man schlicht und einfach ein Idiot.
Immer und immer wieder heißt es "Den Zusammenhang erkennen!"
Der Muslim wird eben richtigerweise nicht aufgefordert die "andere Backe" hinzuhalten, man darf sich wehren, und für diese "Erkenntnis" braucht man nicht einmal ein Buch, das ist völlig normal und jeder vernünftige Mensch wehrt sich wenn er dazu in der Lage ist.
Was im Koran dazu steht erklärt nur, dass es auch von Gott legitimiert ist wenn man sich natürlich verhält, damit diese "andere Backe" nicht dazu dienen kann, um Menschen unterdrücken zu können.
Wobei aber auch zum Frieden aufgefordert wird, zur Vergebung, wenn es eben möglich ist ohne dabei größeren Schaden zu erleiden.
Und das ist normal, "Wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt", kennst Du den Spruch nicht?
In Hessen kann man auch heute noch zum Tod verurteilt werden, siehe hier:
Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. (Verfassung des Landes Hessen)
Richten wir uns also nach diesem Gesetz, oder war da noch etwas???