19-09-2012, 14:24
(19-09-2012, 13:34)petronius schrieb: und wo soll ich das jetzt als "wahrheit" verkündet haben?Wenn ich etwas schreibe das nicht wahr ist dann schreibe ich eindeutig dazu, dass es sich hier nicht um die Wahrheit handelt. Wenn ich schreibe: "Selbstverständlich kann sich jemand auf den Koran berufen wenn...." dann ist das die Wahrheit aus meinem Mund, oder ich habe es falsch verstanden, dann kann ich sagen: "Ok, Missverständnis meinerseits", und unterlasse daraufhin diese Worte.
Fakt ist dass Du das gesagt hast was oben steht, und Du wiederholst es ja eben gerade nochmal.
Ich habe Dir erklärt dass sich keiner auf den Koran berufen kann wenn er jemanden ermordet, Du sagt die Wahrheit wäre andersherum, ein Mörder könne sich auf den Koran berufen und er würde das auch tun.
Jetzt fehlt nur noch, dass Du uns ein Gerichtsurteil eines ordentlichen Gerichts zeigen kannst, wo eindeutig steht, dass ein Mörder freigesprochen wurde weil seine Tat durch den Koran gerechtfertigt sei, und falls es tatsächlich ein solches geben sollte dann werde ich Dir beweisen dass es ein Fehlurteil ist.
