03-10-2012, 16:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-10-2012, 16:58 von schmalhans.)
Mal wieder was aus der Rubrik Arbeitsrecht und Kirchenprivilegien in Deutschland:
"Fast 20 Jahre lang kümmert sich ein Sozialarbeiter bei der Caritas um sozial benachteiligte Kinder. Dabei ging es vor allem um Freizeitangebote und Hausaufgabenbetreuung, Religion spielte bei der Arbeit keine Rolle. Anfang 2011 trat der Sozialarbeiter aus der Kirche aus. Seinen Schritt begründete er gegenüber dem Vorgesetzten mit den zahlreichen Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen sowie den Vorgängen um die Piusbruderschaft und die Karfreitagsliturgie ... Der Sozialarbeiter erhielt daraufhin eine außerordentliche Kündigung, wollte diese aber nicht hinnehmen. Zum einen wirke sich sein Kirchenaustritt nicht auf seine Arbeit im sozialen Zentrum aus. Zum anderen habe er mit seiner Entscheidung zum Kirchenaustritt von seinem Grundrecht auf Gewissensfreiheit Gebrauch gemacht. ... Das sah das Arbeitsgericht Mannheim und nun auch das LAG allerdings anders: Aus Sicht der Kirche ist der Austritt nämlich ein gravierender Verstoß gegen die Glaubens- und Sittenlehre. Als Angestellter der Kirche habe der Kläger damit seine arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten in schwerwiegender Weise verletzt, so das Urteil. ... Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen: Das LAG hat die Berufung am Bundesarbeitsgericht zugelassen."
*http://www.n-tv.de/ratgeber/Nach-Kirchenaustritt-gekuendigt-article7372656.html
Es wird Zeit, dass wir die Gesetzeslage diesbezüglich ändern.
"Fast 20 Jahre lang kümmert sich ein Sozialarbeiter bei der Caritas um sozial benachteiligte Kinder. Dabei ging es vor allem um Freizeitangebote und Hausaufgabenbetreuung, Religion spielte bei der Arbeit keine Rolle. Anfang 2011 trat der Sozialarbeiter aus der Kirche aus. Seinen Schritt begründete er gegenüber dem Vorgesetzten mit den zahlreichen Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen sowie den Vorgängen um die Piusbruderschaft und die Karfreitagsliturgie ... Der Sozialarbeiter erhielt daraufhin eine außerordentliche Kündigung, wollte diese aber nicht hinnehmen. Zum einen wirke sich sein Kirchenaustritt nicht auf seine Arbeit im sozialen Zentrum aus. Zum anderen habe er mit seiner Entscheidung zum Kirchenaustritt von seinem Grundrecht auf Gewissensfreiheit Gebrauch gemacht. ... Das sah das Arbeitsgericht Mannheim und nun auch das LAG allerdings anders: Aus Sicht der Kirche ist der Austritt nämlich ein gravierender Verstoß gegen die Glaubens- und Sittenlehre. Als Angestellter der Kirche habe der Kläger damit seine arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten in schwerwiegender Weise verletzt, so das Urteil. ... Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen: Das LAG hat die Berufung am Bundesarbeitsgericht zugelassen."
*http://www.n-tv.de/ratgeber/Nach-Kirchenaustritt-gekuendigt-article7372656.html
Es wird Zeit, dass wir die Gesetzeslage diesbezüglich ändern.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)

