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Sollte das Verbot der Vielehe aufgehoben werden?
#19
(20-10-2012, 21:54)Noumenon schrieb: ... Recht und Gesetz müssen sich selbst begründen, ... . Alle Menschen sind nun vor dem Gesetz gleich, und es bedarf eines Grundes, weshalb nur gewisse Menschen bzw. Beziehungsgefüge (Lebenspartnerschaften) von der Gesellschaft privilegiert werden. Liegen diese Gründe nicht vor, ist es ganz klar Diskriminierung.
Was würdest du denn als "Begründung" akzeptieren? - Es ist doch so, dass gesellschaftliche Regeln unter anderem aus der Tradition heraus beschlossen werden - manchmal werden sie sogar schon gelebt, ehe ein Gesetz erlassen wird.

Die Begründung steht dabei in ausführlichen Kommentaren zum Gesetz. Ein Grund ist das durchschnittliche Rechtsempfinden, so auch beim Inzest oder der Vielehe (in D.).

(20-10-2012, 21:54)Noumenon schrieb: ... ansonsten ist es Un-Recht (im Sinne von unbegründetem Recht) bzw. Willkürjustiz.
Nein, "Willkürjustiz" ist Anwendung unterschiedlicher Sanktionen bei gleichem Sachverhalt. Das ist aber beim Inzest- oder Vieleheverbot nicht der Fall. Dieses Gesetz gilt für alle und wird auch gegen alle in gleicher Weise vollzogen (jedenfalls in Deutschland).

(20-10-2012, 21:54)Noumenon schrieb: Eine irgendwie geartete und nachvollziehbare Begründung sehe im Falle der Vielehe nicht gegeben. Schluss, fertig, aus. Ansonsten empfehle ich noch einmal einen Einführungskurs in Jura in Kombination mit Logik.
Da siehst du nicht genau genug hin. Versuche mal die entsprechenden Kommentare zum BGB zu bekommen und zu lesen. Da steht bestimmt drinnen, warum in D. die Vielehe nicht erlaubt wird. Ich vermute mal - ich bin kein Jurist -, dass einmal die Tradition berücksichtigt werden muss, dann: klare Verwandschaftsverhältnisse, Versorgungsansprüche der Frauen und deren Kinder, gerechte Erbteilung, Stellung der (gleichberechtigten) Frau in einer Vielehe, Gleichverteilung der Geschlechter.

(20-10-2012, 21:54)Noumenon schrieb: Es besteht ja Interesse, auch wenn der gesellschaftliche Druck momentan (noch) gering sein mag. Abseits von diversen Privatmeinungen dürften bspw. meines Wissens vermutlich in den Reihen der Grünen etwaige Forderungen zu finden sein.
Es besteht im Allgemeinen definitiv kein Interesse außer vielleicht das sexuelle Überangebot junger Männer. Bei Lichte besehen, handelt man sich bei einer Vielehe ausschließlich handfeste, insbesondere wirtschaftliche Probleme ein. Die Vielzahl der Begattungsakte mögen zwar verführerisch klingen, aber schließlich sind die wirtschaftlichen und emotionalen Ansprüche enorm, die daraus resultieren. Die sind ja schon fast untragbar bei Geschiedenen und Wiederverheirateten.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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RE: Sollte das Verbot der Vielehe aufgehoben werden? - von Richard Bastian - 19-10-2012, 16:02
RE: Sollte das Verbot der Vielehe aufgehoben werden? - von Ekkard - 21-10-2012, 01:09

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