21-11-2012, 13:56
(21-11-2012, 00:46)indymaya schrieb:(21-11-2012, 00:34)d.n. schrieb: Kommen wir doch auf den Kernaspekt zurück:dieser Patient beschließt aus freiem Willen, dass er sein Leben beenden möchteUnd? Jeder der beschließt sein Leben beenden zu wollen hat ein Recht getötet zu werden?
Und wieder Mißinterpretierst du!!

Jeder der beschließt sein Leben aufgrund eines unveränderlichen Zustandes, der für ihn das Leben als nicht mehr lebenswert definiert, beenden zu wollen, hat ein Recht,sein Leben selbst oder mit Hilfe von anderen möglichst schmerzlos zu beenden
Aut viam inveniam aut faciam