22-11-2012, 12:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-11-2012, 12:35 von schmalhans.)
(22-11-2012, 12:11)indymaya schrieb:(22-11-2012, 11:22)d.n. schrieb: Nein, aber ich kann hoffen, das mir jemand die Tür öffnet,..Da wir aber noch in einem christlichen Land leben gibt es für Millionen Menschen Gewissenskonflikte und dann noch die Menschen die nichtmal einen Fisch töten würden oder können. Also müsste dieses "Tür aufmachen" professionell erfolgen, gut bezahlt, mit oder ohne Trinkgeld. Dann wird es so sein, daß eine scheibenverdunkelte Limosine vorfährt, Zwei Gestalten mit einem Köfferchen entsteigen und einen "Hausbesuch" machen. Das mit der Überwachung , Überprüfung, unter Zeugen, 3 unabhängige Ärzte oder "Ich habe es schriftlich" und das alles zusammen ist doch gar nicht sicher machbar um den Missbrauch auszuschließen.
du siehst anscheinend nicht den Unterschied zwischen dem Ersuchen um Hilfe und Zwang,..niemand ist gezwungen, einem Sterbewilligen dabei zu helfen, aber jede freiwillige Hilfe sollte straffrei erfolgen dürfen
Du siehst zuviel fern (oder liest zuviel "heilige" Schriften) und entwicklest daraus eine blühende Fantasie, die mit der Realtät nichts zu tun hat. Niemand kommt in Gewissenskonflikt, wer auch und warum? Noch einmal, die Sterbehilfe wird durch geschultes medizinisches Persoanl (üblicherweise ein Arzt) nach genau vorgegebenen Richtlinien ausgeführt. Ich kenne keinen Arzt, der in einer Limousine mit getönten Scheiben vorfährt. Selbstverständlich ist es machbar (siehe Niederlande) und selbstverständlich ist Mißbrauch auszuschließen. Nach deiner Theorie müsstest du den Verkauf von Küchenmessern und Autos unter Strafe stellen.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)