23-11-2012, 10:43
(23-11-2012, 10:10)Mustafa schrieb: Neben der Sache mit möglichem Missbrauch sehe ich ein mögliches Problem damit, dass Sterbehilfe zum normal-ärztlichen Aufgabengebiet hinzukommt.
Es geht an dieser Stelle also um den Arzt, und der Erwartungshaltung, die an ihn gestellt wird
ich seh da kein problem
kein arzt ist verpflichtet, medizinische maßnahmen durchzuführen, die er (für sich) moralisch nicht verantworten möchte. weder kann ein arzt gezwungen werden, eine abtreibung auszuführen, noch kannst du deinen arzt verklagen, daß er an dir eine penisverlängerung vornehmen muß
(23-11-2012, 10:10)Mustafa schrieb: Ein weiterer Problempunkt wäre eine gesellschaftliche Entwicklung, in der Sterbehilfe aus pragmatischen Gründen immer "salonfähiger" wird, und irgendwann auch an alte und kranke Menschen eine entsprechende Erwartungshaltung gestellt wird so nach dem Motto "Was, du musst so schwer leiden ? Aber heutzutage kann man da doch Abhilfe schaffen...".
und was wäre daran jetzt so furchtbar?
das gibts doch heute auch schon - oder willst du palliativmedizinische maßnahmen verbieten?
ich würde das aber nicht eine "erwartungshaltung" nennen. verstehe aber, warum du grade diesen begriff verwendest. denn was du wohl meinst, es aber dich nicht hinzuschreiben traust, ist die "erwartungshaltung": "jetzt mach dich endlich vom acker, ich will erben und mich nicht mehr mit dir belasten"
und da sind wir eben beim mißbrauch. klar, der ist immer denkbar - und deshalb muß er so gut wie möglich verhindert werden (ansätze dazu wurden ja schon mehrfach vorgestellt). wäre die möglichkeit eines mißbrauchs ein grund, etwas zu verbieten, dann müßten wir religionen verbieten, eltern ihre kinder wegnehmen, dummerweise dann aber auch die kinder aus den heimen holen, alle messer einschmelzen und natürlich als erstes den menschen das denken verbieten
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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