23-11-2012, 14:32
(23-11-2012, 10:41)Gundi schrieb: Das stimmt. Ich persönlich denke jedoch dass eine solche Sorge unbegründet ist, schon alleine deshalb da eben der Betroffenen selbst entscheidet und dies nicht durch ein Anderen übernommen wird.Natürlich trifft der Betroffene selbst die Entscheidung, aber der Andere trifft sie zwar nicht, aber er soll sie ausführen. Wenn hier gesagt wird "ein Arzt wird nicht gezwungen" ist es so oder so trotzdem eine Gewissensbelastung des Arztes. Einerseits hat er einen Eid geleistet und dann gibt es die, die es von ihm erwarten. Das hat noch nicht einmal etwas mit Religion zu tun. Hier muß man dann suchen bis es jemand macht, oder was? Bei einer gesetzlichen Regelung könnte es sogar als unterlassene Hilfeleistung gelten und ist keinesweg mit Abtreibung gleichzusetzen. Aktive Sterbehilfe mit Abtreibung zu vergleichen ist eh pervers.