23-11-2012, 14:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2012, 14:38 von schmalhans.)
(23-11-2012, 14:32)indymaya schrieb:(23-11-2012, 10:41)Gundi schrieb: Das stimmt. Ich persönlich denke jedoch dass eine solche Sorge unbegründet ist, schon alleine deshalb da eben der Betroffenen selbst entscheidet und dies nicht durch ein Anderen übernommen wird.Natürlich trifft der Betroffene selbst die Entscheidung, aber der Andere trifft sie zwar nicht, aber er soll sie ausführen. Wenn hier gesagt wird "ein Arzt wird nicht gezwungen" ist es so oder so trotzdem eine Gewissensbelastung des Arztes.
Das Gewissen eines Arztes wird häufig belastet, sicher auch dadurch, einen sterbenden Patienten wider besseres Wissen leiden zu lassen.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)