16-01-2013, 13:55
(16-01-2013, 13:24)Flat schrieb: bei genauerer Betrachtung ist das Gegenteil der Fall.
Der Sohn ist nicht der absoluten Willkür der Eltern ausgesetzt
bei genauerer betrachtung von was?
wir betrachten den text, was auch sonst?
was du dir nun an entschärfenden zusatzbedingungen ausdenkst, ist irrelevant
(16-01-2013, 13:24)Flat schrieb: Dieses gesetz stellt sicher, dass so ein Todesurteil gegen das eigene Kind von einem Gericht zu sprechen ist
aufgrund der bloßen anschuldigung durch die eltern, ja
und es bleibt ein todesurteil bloß dafür, daß jemand seinen eigenen willen hat
(16-01-2013, 13:24)Flat schrieb: Es ist für uns heute natürlich schwer nachzuvollziehen, aber damals war das eine deutliche Verbesserung der Rechtslage des Kindes
das mag schon sein, macht aber die dahinter stehende auffassung nicht wirklich sympathischer. wenn ich meine frau nicht mehr umbringen darf, wenn die suppe versalzen ist, sondern nur noch halbtot schlagen, wird sie angesichts dessen auch nicht unbedingt freudensprünge machen
die frage war doch, wenn ichs recht verstanden habe, nicht die nach einer historischen entwicklung barbarischer rechtsnormen, sondern welche rechtsauffassung damit dem heutigen leser vermittelt wird
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

