25-02-2013, 03:45
(24-02-2013, 23:00)petronius schrieb: das hier:
"Der nicht sichtbare allmächtige Gott ist sozusagen dann eine Art kontrollierende Oberinstanz, der zwar nicht eingreift, aber aufgrund der Gläubigen eben dann trotzdem Einfluss auf diesen Anführer hat, wenn dieser sich widersprüchlich verhält"
aber was das mit der davor angesprochenen "gottlosen Gesellschaft" zu tun haben soll, hab ich nicht verstanden und es daher unkommentiert gelassen (ich versteh es immer noch nicht - über welche gläubigen in einer gottlosen gesellschaft soll gott einfluß auf deren gottlose anführer haben? das ergibt keinen sinn)
von einer "sich nicht als gottlos verstehenden gesellschaft" jedenfalls hast du keinen piep geschrieben
In einer gottlosen Gesellschaft muss sich der Anführer keiner "göttlichen Ordnung/Instanz" unterordnen. Er ist schon der Oberste.
In einer mit Gottesglauben geprägten Gesellschaft hat auch der oberste religiöse Stellvertreter oder oberste geistliche Führer nicht unbedingt freien Spielraum, da er sich immer noch gewissen göttlichen Regeln unterordnen muss. Er darf also nicht gegen diese "von Gott angeordneten Werte" widersprechen.
Mit dieser Unterscheidung wollte ich keine Wertung vornehmen, dass das eine besser als das andere sei, sondern einfach eine Überlegung was denn der Unterschied zwischen denn beiden ist.
Zweifellos haben beide genug Macht anzustellen, was sie wollen. Mir gings nur darum einen Unterschied zu nennen.
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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