15-03-2013, 15:01
(15-03-2013, 06:06)Koon schrieb:(15-03-2013, 00:29)Harpya schrieb: Steingung war vorschnell, war mir eher praktisch geläufig.
Aber sonst :
Sure 30, Vers 28: Allah hat euch aus euren eigenen Lebensverhältnissen ein Gleichnis geprägt. Habt ihr etwa unter eurem Besitz an Sklaven welche, die an dem teilhaben, was Wir euch Freien an Gütern beschert haben, so daß ihr im Besitzstand gleich wäret, indem ihr sie auch noch fürchten müßtet, so wie ihr euch als Freie selber gegenseitig zu fürchten habt? Dies ist undenkbar. Ebenso widersinnig ist es, wenn ihr eure Götzen als angebliche Teilhaber dem einen Gott gleichstellt. So setzen Wir die Zeichen auseinander für Leute, die Verstand haben. (Übersetzung Rudi Paret)
hätte gerne gewußt was du eigentlich hier vorführen willst...
in dem Ayet geht eigentlich darum das der Gott ein "DENK" Beispiel gibt, warum er neben sich kein andere Götter duldet... (in dem sinne gibt es im Koran viele DENK Beispiele)....ein Ayet zuvor hebt er sich als einzige Schöpfer, der den Daseinskereislauf allein beherscht... von diesem Kreislauf spricht er auch in Ayet 11, oder ganz offen in 2:28...
Übrigens als Sklaven werden Hofdiener bezeichnet, die nicht nur dort gearbeitet haben, sondern auch dort gelebt bzw. gewohnt haben...
Danke das du mir zustimmst:
"Habt ihr etwa unter eurem Besitz an Sklaven welche, die an dem teilhaben, was Wir euch Freien an Gütern beschert haben, so daß ihr im Besitzstand gleich wäret, indem ihr sie auch noch fürchten müßtet, so wie ihr euch als Freie selber gegenseitig zu fürchten habt? Dies ist undenkbar. "
..Besitz..
..Teilhabe an Gütern..
..im Besitzstand gleich..
.. so wie ihr euch als Freie selber gegenseitig zu fürchten habt .. !!
Wirklich undenkbar,
du hast Recht ein Denkbeispiel, so undenkbar, das es sich
erübrigt sowas überhaupt in Erwägung zu ziehen (undenkbar s.o)
Steht auch im Koran, das man sich von Schandtaten freikaufen kann,
indem man einen Sklaven freilässt, seltsames Rechtsverständnis,
natürlich praktisch, wenn man genug hat kann man sich
vieles erlauben, lässt man halt wieder einen laufen.
Wenn die knapp werden, kann man sich ja neue besorgen.
Eigentlich kannst man ja keine Interpretationen andere ablehnen,
wenn man selber welche trifft, koon.
Da ist man auch nicht auf der sicheren Seite wenn man den Koan nur
wörtlich nimmt.
Fängt ja schon beim Essen an:
(positiv/Negativlisten)
Vom Koran und der Sunna ausgehend haben die Rechtsschulgelehrten die Kriterien differenziert und durch Auslegung die Lücken geschlossen.
Zu den Tieren, welche zum Verzehr erlaubt sind und welche nicht äußern sie sich zusammenfassend wie folgt: Tiere, die wehrhaft sind, die Reißzähne und Krallen besitzen, die andere Tiere fressen sowie sich von Kadavern ernähren, sind nicht erlaubt (Wölfe, Katzen, Hunde, Bären, Tiger, Geier, Affen, Elefanten ...) wie auch ekelerregende Tiere (Ratten, Läuse, Schnecken, ...) Nach drei Rechtsschulen dürfen von den Meerestieren mit Ausnahme des Krokodils, alle gegessen werden.
Zu den erlauben Tieren gehören Rinder, Schafe, Ziegen, Kamele, Rehe, Hirsche... (grundsätzlich vierbeinige wiederkäuende Tiere). Andere Tiere wie Pferd oder Esel sind zwar erlaubt zu essen, aber es wird davon abgeraten (mekruh).
Nach dschaferitischer Rechtsschule zählen die Hasen zu den Krallentieren, weshalb alevitische Muslime darauf verzichten. Auch Meerestiere bzw. Fische ohne Schuppen werden nach dschaferitischer Rechtsschule nicht gegessen.
Was ist mit den Biestern, welche die Wüstensöhne überhaupt nicht in diese Begriffe pressen konnten, weil völlig unbekannt ?
Was ist auch mit Abbrogation ?
Wie kommt das zustande, hat da Allah zu Mohammed gesagt, das muss jetzt mal neu, war damals bekifft oder hatte schlechte Laune weil die Engel mal wieder kiebig waren ?