23-03-2013, 11:21
(23-03-2013, 01:10)Vitoria schrieb:(15-03-2013, 23:28)petronius schrieb:(15-03-2013, 23:14)Koon schrieb: @ Petronius"3:7"
wer soll das sein?
Er meinte wahrscheinlich Sure 3, Vers 7. Der läuft nach meiner Interpretation - die gemäß demselben Vers bereits unzulässig ist - darauf hinaus, dass man Koranverse, also den Inhalt des Korans, nicht hinterfragen, sondern ihnen blind glauben soll. Zumindest sagen diejenigen, "die ein gründliches Wissen haben": "Wir glauben daran. Alles (was in der Schrift steht) stammt von unserm Herrn (und ist wahre Offenbarung, ob wir es deuten können oder nicht)". (Zitiert nach Paret.)
Der im Islam "Wissende" zeichnet sich also nicht durch kritisches Hinterfragen, sondern durch blinden Glauben aus.
den Sure nochmal lesen, es geht nicht um Kritik, sondern um Unterstellung... Den eine sich aus dem einzelnen Ayets herausfischt, und den auch einzeln, oder bestimmte Passagen von den Ayet deutet.... unzwar die Bedeutungen der vorigen Ayets, oder die danach kommen, oder den Gesamten Ayet nicht in den Sinn zu ziehen
damit du verstehst ein Beispiel
4:91 dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt! (Zum Vorgehen) gegen Leute dieser Art haben wir euch offenkundig Vollmacht gegeben. <---------das hab ich nun aus dem 4:91 heraus gefischt ( den Islam Gegner ins Herz geschlossen haben, sogar daraus Lieblingsbeschäftigung gemacht haben )
jetz mal den ganzen Ayet
also nochmal ohne Abzüge 4:91
Ihr werdet andere finden, die (zwar) vor euch und vor ihren (eigenen) Leuten Sicherheit haben wollen. (Aber) jedesmal, wenn sie wieder der Versuchung ausgesetzt sind (rudduu ilaa l-fitnati), werden sie in ihr zu Fall gebracht (? urkisuu). Und wenn sie sich nicht von euch fernhalten und euch (nicht) ihre Bereitschaft erklären, sich (künftig) friedlich zu verhalten, und ihre Hände (nicht vom Kampf gegen euch) zurückhalten, dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt! (Zum Vorgehen) gegen Leute dieser Art haben wir euch offenkundig Vollmacht gegeben
so jetzt sieht bissel anders aus... meinst du nicht.. ?

nun machen wir weiter um den Sinn weiter zu ergänzen
und nehmen Wir den Ayet davor
also den 4:90
(Kämpft gegen sie) mit Ausnahme derer, die zu Leuten gelangen, mit denen ihr in einem Vertragsverhältnis steht, oder die (in friedlicher Absicht) zu euch gekommen sind, nachdem sie davor zurückscheuten, gegen euch oder ihre (eigenen) Leute zu kämpfen. - Wenn Allah gewollt hätte, hätte er ihnen Gewalt über euch gegeben, und dann hätten sie gegen euch (mit Erfolg) gekämpft. - Wenn sie sich (nun) von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen und euch ihre Bereitschaft erklären, sich (künftig) friedlich zu verhalten (und keinen Widerstand mehr zu leisten), gibt euch Allah keine Möglichkeit, gegen sie vorzugehen
jetzt den danach
also 4:92
Kein Gläubiger darf einen (anderen) Gläubigen töten, es sei denn (er tötet ihn) aus Versehen. In diesem Fall ist (als Sühne) ein gläubiger Sklave in Freiheit zu setzen und (außerdem) Wergeld (zu bezahlen), das seinen Angehörigen auszuhändigen ist - es sei denn, sie zeigen sich mildtätig. Und wenn er zu Leuten gehört, die euch feind sind, während er (seinerseits) gläubig ist, ist (als Sühne) ein gläubiger Sklave in Freiheit zu setzen (ohne daß auch noch Wergeld bezahlt wird). Und wenn er Leuten zugehört, mit denen ihr in einem Vertragsverhältnis steht (ohne daß sie ihrerseits den Islam angenommen haben), ist Wergeld (zu bezahlen), das seinen Angehörigen auszuhändigen ist, und (außerdem) ein gläubiger Sklave in Freiheit zu setzen. Und wenn einer keine Möglichkeit findet (einen Sklaven in Freiheit zu setzen), hat er (dafür) zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten. (Das ist) ein Gnadenakt von seiten Allahs. Allah weiß Bescheid und ist weise
überigens hast du eine Schreibmaschine... ?