17-04-2013, 15:34
Hallo,
vorerst ein herzliches Willkommen in unserer Runde.
Alle Deine Frage sind berechtigt.
Das Vergeltungsrecht (Talionsrecht), wie es im AT und im Koran vorzufinden ist, war zurzeit der Niederschrift "dieses Gesetzes" ein erheblicher Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Es war damit festgelegt, wieweit Vergeltung gehen durfte. Somit war dem zuvor oftmals ausufernden, in der Tradition begründeten Racheverlangen (die Pflicht am Schädiger oder an einem seiner Familien- bzw. Stammesangehörigen, Rache zu üben, was wechselseitig nicht selten zur Auslöschung ganzer Familien geführt hatte), Grenzen gesetzt.
vorerst ein herzliches Willkommen in unserer Runde.
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(17-04-2013, 14:11)SoSo schrieb: Oder was ich auch seltsam finde ist die Aussage mit Auge um Auge und Zahn um Zahn in Mose. Jesus verändert es im NT bei der Bergpredigt. Aber warum wollte er es erst so haben?
Das Vergeltungsrecht (Talionsrecht), wie es im AT und im Koran vorzufinden ist, war zurzeit der Niederschrift "dieses Gesetzes" ein erheblicher Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Es war damit festgelegt, wieweit Vergeltung gehen durfte. Somit war dem zuvor oftmals ausufernden, in der Tradition begründeten Racheverlangen (die Pflicht am Schädiger oder an einem seiner Familien- bzw. Stammesangehörigen, Rache zu üben, was wechselseitig nicht selten zur Auslöschung ganzer Familien geführt hatte), Grenzen gesetzt.
MfG B.