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Kirchennahe Arbeitsverhältnisse
#1
(Abgetrennt aus "Lobbying"/d. Ekkard)
das bundesarbeitsgericht hat in dritter instanz die rechtmäßigkeit der kündigung eines sozialpädagogen durch die caritas bestätigt - weil der aus der rkk ausgetreten war. begründung:

"Die Richter betonten das Recht der Kirche und ihrer karitativen Einrichtungen, Arbeitsverhältnisse "entsprechend ihrem Selbstverständnis zu regeln" - natürlich auf der Grundlage allgemeingültiger Gesetze. Mit dem Austritt aus der Kirche, so die Erfurter Richter, habe der Sozialpädagoge gegen seine "arbeitsvertraglichen Loyalitätsobliegenheiten" verstoßen. Nach dem kirchlichen Selbstverständnis leiste der Caritasverband "Dienst am Menschen" und nehme damit am Sendungsauftrag der katholischen Kirche teil. Deshalb könne dem Wohlfahrtsverband nicht zugemutet werden, eine Fachkraft zu beschäftigen, die sich - durch einen Kirchenaustritt - von Überzeugungsgrundsätzen der Dienstgemeinschaft losgesagt habe. Eine gewichtige Rolle spielte bei dem Urteil auch die Tatsache, dass der beim Caritas beschäftigte Mitarbeiter mit pädagogischen Aufgaben betraut war - auch wenn es bei dem sozialen Brennpunkt-Projekt für Kinder mit Förderbedarf und Verhaltensauffälligkeiten nicht um das Vermitteln religiöser Botschaften ging"

ja, da fragt man sich doch, warum es nicht jedem arbeitgeber erlaubt ist, die "Arbeitsverhältnisse entsprechend seinem Selbstverständnis zu regeln". warum soll nicht der chef von "thor steinar" seinen mitarbeitern vorschreiben dürfen, npd-mitglied zu sein - und wer bei den nazis austritt, verstößt damit gegen seine loyalitätspflicht und fliegt raus? noch dazu sind ja etwa die klamottenverkäufer auf jeden fall zum "Vermitteln politischer Botschaften" angestellt...
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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Kirchennahe Arbeitsverhältnisse - von petronius - 26-04-2013, 13:02
RE: Kirchennahe Arbeitsverhältnisse - von indymaya - 29-04-2013, 09:31
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