29-04-2013, 08:31
(28-04-2013, 16:18)Benni9409 schrieb: Ein wichtiger Aspekt scheint das Unfehlbarkeitsdogma zu sein. Damit wird dem Papst ja quasi eine Vollmacht im Bezug auf moralische/sittliche Fragen gegeben, oder?
So ist es!
Entscheidungen, die der Papst im Rahmen seines Lehramts (ex cathedra) zu Fragen des Glaubens und der Sittlichkeit verkündet, gelten seit dem 1. Vatikanum als irrtumslos, und zwar auch rückwirkend.
Was die Infragestellung des Unfehlbarkeitsdogmas betrifft, liegt ein (katholisches) Problem vor.
Beschlüsse, die auf ökumenischen Kirchenversammlungen getroffen wurden, nahmen seit jeher in Anspruch, durch Mitwirken des Heiligen Geists frei von jedem Irrtum zustande gekommen zu sein.
Wie also sollte man eine Entscheidung, die nach römisch-katholischer Auffassung auf dem 1. Vatikanum irrtumsfrei zustande gekommen ist und dem Papst Irrtumslosigkeit bestätigtet, wenn er zur Lehre oder zur Sitte "ex cathedra" entscheidet, infrage stellen?
MfG B.

