05-05-2013, 22:24
(05-05-2013, 21:15)indymaya schrieb:Da gibt es noch einen kleinen deinen Unterschied.(05-05-2013, 20:33)petronius schrieb: üblicherweise nicht, jedenfalls darf er nicht nach kriterien auswählen, die mit der fachlichen eignung nichts zu tun haben - und hier gehts ja noch nicht mal um einstellungAls Chef stellt man den ein, der sich bewirbt und seinen Vorstellungen als geeigneter Mitarbeiter gerecht wird. In diesem Streitfall hat sich der Arbeitgeber geändert und vorerst ist nichts passiert. Die Streitigkeit des Arbeitnehmers mit dem neuen Arbeitgeber wurden rechtsstaatlich geklärt. Wo ist das Problem?
Ein richtiger Chef trägt Kosten und Risiko selbst und wird nicht vom Staat
alimentiert, dem er auch noch sein eigenes Wunschrecht vorhalten will.
